EINHUNDERT PROZENT MANNHEIM E.V.

DER VEREIN
Der Verein Einhundert Prozent Mannheim e.V. wurde im Jahr 2019 von Almir Velagic (mehrfacher Olympiateilnehmer, Vizeeuropameister und mehrmaliger WM-Teilnehmer, heute Bundestrainer der Gewichtheber im BVDG) und weiteren Mitstreitern gegründet. Nach der erzwungenen Coronapause wurde im Frühsommer 2023 ein neuer Anlauf genommen mit dem Ziel, in Mannheim die Königsdisziplin im Kraftraum, das Olympische Gewichtheben, weiter voranzubringen.
Hans-Christian Mager, Marcus Jacob und Gabriele Johne haben seit April 2023 als Vorstands-Trio das Come-Back des Vereins erfolgreich auf den Weg gebracht das Team Einhundert Prozent Mannheim beendete die erste Saison in der Landesliga Nord des BW Gewichtbeberverbandes sensationell als Meister. Im Sommer 2024 wurde der Stab weitergegeben an die nächste Generation, die bis dahin bereits die Vereinstrainings verantwortete. Vorsitzender wurde Nicolas Sterenczak, stellvertretender Vorsitzender Antoine de Padou Izere-Shima und 2. stellvertretende Vorsitzende wurde Theresia Keller (Schriftführerin). Nach dem unerwarteten Verlust der Vereins-und Wettkampfhebestätten Im Frühjar 2025, nach einer erfolgreichen zweiten Saison in der Landesliga Nord, folgte der Rücktritt der “zweiten Generation” des jungen Vorstands. Die Mitglieder wählten daraufhin im Juli 2025 einstimmig das vormalige Vorstandstrio aus H. Mager, M. Jacob und G. Johne für vier Jahre in den Vorstand. Ziel ist der grundlegende Wiederaufbau des vereinsbetriebenen Gewichthebens, zunächst unter individuellen Trainingsbedingungen sowie die Fortführung der im Herbst 2024 begonnen Projekte zur Erweiterung des vereinsinternen Sportangebotes in Richtung Ausdauersport (Schwimmen, Straßenradfahren sowie MTB, Laufen, Duathlon und Triathlon). Es bleibt spannend.
Gemeinsame Trainings (zunächst Laufen und Radfahren) finden wöchentlich statt.
Falls Du Mitglied werden möchtest: Bitte Mail an info@einhundert-mannheim.de senden, wir melden uns bei Dir, senden Dir die Satzung, den Aufnahmeantrag sowie die Gebührenordnung zu.

